Anfertigung einer Bachelorthesis in Rechtswissenschaften

Von A wie „Abkürzungsverzeichnis“ bis Z wie „Zitieren“

Das Selbstlernmodul ist ein Kooperationsprojekt der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt (Prof. Dr. Waltraud Nolden) und der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (PR Thomas Berthold).
Als digitales Rechercheinstrument steht es allen Mitgliedsinstitutionen der Bundesarbeitsgemeinschaft digitale Lehre an den Hochschulen für den öffentlichen Dienst in Deutschland zur Verfügung.

Aufgrund seiner leicht überschaubaren Struktur und bedienerfreundlichen Menüführung soll es Studierenden helfen, Themen, die für die Erstellung rechtswissenschaftlicher Bachelorarbeiten (Thesen) relevant sind, schnell und gezielt zu suchen. Aber auch Lehrkräfte, die erstmals mit der Betreuung einer solchen Arbeit befasst sind, erhalten hier Antworten auf eine Vielzahl von Fragen.

Literaturtipps, konkrete „Musterverzeichnisse“, Bilder und Powerpointpräsentationen können ebenfalls an den entsprechenden Stellen zur Verdeutlichung aufgerufen werden. Zudem stehen 63 Erklärvideos zur Verfügung, die einen direkten Einstieg in das jeweilige Thema ermöglichen. Erklärt werden überwiegend Kriterien der Themenfindung für juristische Bachelorthesen, das Erstellen eines Exposés, Bestandteile (insbesondere Verzeichnisse) juristischer Arbeiten, die juristische Methodik, die zur Recherche zur Verfügung stehenden (juristischen) Datenbanken, das richtige Zitieren von Gesetzen, Rechtsprechung, Literatur und parlamentarischen Dokumenten sowie typische methodische und handwerkliche Fehler, die bei der Erstellung von juristischen Bachelorarbeiten auftreten können.


Tipp: Anhand verschiedener Fragen werden Sie durch eine beispielhafte Rechtsrecherche geführt.

Offene Bildungsresourcen (OER) an der HfPV: § 315 d StGB „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“

Illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen werden künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Der Bundesrat billigte am 22. September die entsprechende Strafverschärfung, die der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen hatte. Das Gesetz greift eine Bundesratsinitiative vom Herbst letzten Jahres auf und wurde zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Plenum kompakt, 960. Sitzung des Bundesrates, Gesetzesbeschlüsses des Bundestages, TOP 8, URL: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/960/960-pk.html#top-8 (Stand 22.09.2017)

Die beschlossene Gesetzesänderung stand daher auch im Mittelpunkt der diesjährigen Netzwerktagung Verkehr, die vom 07. – 08. September 2017 in Gießen stattfand und durch die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung ausgerichtet wurde.

Prof. Dr. Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei referierte hierbei über den Weg der Gesetzgebung und die zukünftige Strafbarkeit verbotener Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB. Unter den Überschriften „Wettfahrten und Polizeirecht“ sowie „Wettfahrten und Fahreignungsrecht“ werden darüber hinaus weitere wesentliche Aspekte für eine vollumfängliche Beurteilung der sog. „Raserproblematik“ dargestellt.

Der ungekürzte Vortrag ist in 6 „Lernhäppchen“ aufgeteilt und steht ab sofort auf dem HfPV – Videochannel  unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International Lizenz | CC BY-NC | öffentlich zur Verfügung.