Illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen werden künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Der Bundesrat billigte am 22. September die entsprechende Strafverschärfung, die der Deutsche Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen hatte. Das Gesetz greift eine Bundesratsinitiative vom Herbst letzten Jahres auf und wurde zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Plenum kompakt, 960. Sitzung des Bundesrates, Gesetzesbeschlüsses des Bundestages, TOP 8, URL: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/960/960-pk.html#top-8 (Stand 22.09.2017)
Die beschlossene Gesetzesänderung stand daher auch im Mittelpunkt der diesjährigen Netzwerktagung Verkehr, die vom 07. – 08. September 2017 in Gießen stattfand und durch die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung ausgerichtet wurde.
Prof. Dr. Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei referierte hierbei über den Weg der Gesetzgebung und die zukünftige Strafbarkeit verbotener Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB. Unter den Überschriften „Wettfahrten und Polizeirecht“ sowie „Wettfahrten und Fahreignungsrecht“ werden darüber hinaus weitere wesentliche Aspekte für eine vollumfängliche Beurteilung der sog. „Raserproblematik“ dargestellt.
Der ungekürzte Vortrag ist in 6 „Lernhäppchen“ aufgeteilt und steht ab sofort auf dem HfPV – Videochannel unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International Lizenz | CC BY-NC | öffentlich zur Verfügung.