36 Expert:innen erörtern in Edenkoben die Zukunft der Bildung im öffentlichen Dienst
Vom 24. bis 26. Juni 2025 trafen sich 36 Expert:innen der digitalen Lehre aus ganz Deutschland zur 25. Konferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft digitale Lehre an den Hochschulen für den öffentlichen Dienst (BAG digitale Lehre HöD). Die traditionsreiche Veranstaltung fand diesmal in der malerischen Pfalz statt – genauer gesagt in der Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz in Edenkoben.
KI im Bildungsfokus: Zwischen Chancen und kritischer Reflexion
Das diesjährige Programm spiegelte aktuelle Herausforderungen: Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkungen auf die Bildungslandschaft standen im Zentrum der Diskussionen. In einem spannenden Beitrag von Matthias Jäger (Bayerische Bereitschaftspolizei) berichtete dieser über „Herausforderungen in der Aus- und Fortbildung im KI-Zeitalter“. Der Vortrag von Steffen Bug (Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit) mit dem Titel „Alles überall auf einmal – KI unter der Lupe“ bot einen nicht unkritischen Blick auf die aktuellen KI-Entwicklungen.
Innovationen zum Anfassen: Drei Praxisbeispiele
Neben den großen KI-Themen wurden auch konkrete Innovationen vorgestellt:
Daniel Jung (Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen – FHR NRW) präsentierte „Interaktive Lehr- und Lerninhalte: Virtuelle Ausbildungsakte und juristischer Klausurentrainer“.
Andreas Dormann (ebenfalls FHR NRW) stellte die von ihm entwickelte Quiz-App „Wand des Wissens“ vor, die spielerische Lernwiederholungen ermöglicht.
Daniel Pritschet (Hochschule für den öffentlichen Dienst Bayern) berichtete über die „Medienbruchfreie Abwicklung von Diplomarbeiten über ILIAS“.
Mehr als 20 Jahre BAG: Motor des digitalen Wandels
Die Konferenz unterstrich erneut die Rolle der BAG als Thinktank, Innovationsbörse und Netzwerkplattform zum bundesweiten Wissenstransfer an den Hochschulen des öffentlichen Dienstes. „Die Bandbreite der Projekte und Vorträge zeigt: Der digitale Wandel in unserer Bildungslandschaft gewinnt weiter an Dynamik“, resümierte ein Teilnehmer.
Die BAG digitale Lehre HöD vernetzt Hochschulen für den öffentlichen Dienst in ganz Deutschland und fördert den Austausch über innovative Lehr- und Lernkonzepte.
Im Juni 2023 veröffentlichte der ILIAS-Verein in seinem ILIAS-Blog einen Artikel mit dem Hinweis auf die neue „Toolbox Barrierefreiheit„. Die Toolbox fasst alle Erkenntnisse der Community zu diesem Thema zusammen, und zwar nicht nur zur Barrierefreiheit von ILIAS, sondern auch zu den möglichen selbsterstellten Inhalten. Sie bildet damit eine solide Grundlage für alle, die dies Thema interessiert.
Neben allgemeinen Informationen zu den Grundlagen digitaler Barrierefreiheit, gesetzlichen Verpflichtungen und assistiven Technologien gibt es in der Toolbox Bereiche speziell für Autoren, Dozentinnen und das E-Learning-Team. Ein umfangreiches Quellenverzeichnis wird ebenfalls „mitgeliefert“.
Hinweis: Die Weiternutzung der Toolbox als OER ist ausdrücklich erlaubt: Das Werk und dessen Teile sind – sofern nicht anders angegeben – lizenziert unter CC BY-SA 4.0. (Nennung gemäß TULLU-Regel bitte wie folgt: „Toolbox »Digitale Barrierefreiheit«, Wolfgang Schmidt-Sielex, Alexandra Tödt, Kendra Grotz, Lizenz: CC BY-SA 4.0.“)
Die allseits beliebte DocuWorld mit den Bedienungsanleitungen für Benutzer, Autoren, Lehrende und Administratoren wurde leider eingestellt, wie auf dieser Seite des ILIAS-Vereins zu lesen ist. Viele werden den Service der Fa. Qualitus kennen.
Der ILIAS-Verein hat aber in den letzten beiden Jahren die ILIAS-Hilfe immer mehr erweitert und stellt diese inzwischen auch als Lernmodul auf der o.g. Seite zur Verfügung. Diese Lernmodule gibt es für folgende ILIAS-Versionen:
Mit dem Titel „Die Zukunft gestalten – Blended Learning an der FHR NRW“ endeten am 21. Oktober die Fortbildungstage 2022 an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen und damit eine thematisch breit gefächerte 2-tägige Veranstaltung rund um die Themenbereiche Didaktik, Digitale Lehre, ILIAS, Resilienz und Videoproduktion.
Mit der 22. Konferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft Digitale Lehre feierte der Kooperationsverbund von 40 Hochschulen und Bildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes sein 20-jähriges Bestehen.
Viele Lehrkräfte mussten 2020 von jetzt auf gleich ihre Lehrveranstaltungen in eine virtuelle Form übertragen. Schnell wuchs die Erkenntnis, dass sich die routinierten Gewohnheiten aus der Präsenzveranstaltung nicht so einfach in den digitalen Raum umpacken lassen.
Heute, im dritten Corona- und aktuellen Sommersemester 2021, geht vieles in der Onlinelehre bei weiterhin stark eingeschränktem Lehrbetrieb deutlich leichter von der Hand als noch vor einem Jahr. Hatte doch die rasante Entwicklung der plötzlich reinen Onlinelehre die beteiligten Akteure nicht nur vor neue Herausforderungen gestellt, sondern sie setzte insbesondere bei jenen Lehrenden großes Entwicklungs-potential frei, die in ihren bisherigen Veranstaltungen auf digital gestützte Lehr-/Lernszenarien weitgehend verzichtet haben.
Doch wie erging es in dieser Zeit den Studierenden? Christian von Derschau und Arne Appel, beide vom Studienort Mühlheim der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, gingen genau dieser Frage nach und richteten mit ihrer Erhebung zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 den Fokus ganz auf die Studierenden.
Christian von Derschau
Arne Appel
Welche Herausforderungen mussten diese meistern? Gab es Schwierigkeiten, die wir als Lehrkraft unter Umständen nicht wahrgenommen haben? Und natürlich stellten sie sich die Frage, welche Lehrformen die Studierenden ansprechen.
Von insgesamt 35 Fragen, konnten fünf im reinen Freitext beantwortet werden. Hier wurden insgesamt 1.111 Antworten abgegeben – mit Blick auf den Zweck der Erhebung ein sehr positives Ergebnis. Dies sind 1.111 Darstellungen aus Sicht der Studierenden. Die komplette Erhebung unter dem treffenden Titel „Die Mischung macht’s“ stellen Christian von Derschau und Arne Appel der Ilias-Community hier zur Verfügung.
So lautete die Information, die alle Autorinnen und Autoren der Plattform der BAG vom Sprecher, Steffen Bug, erhielten. Drei Neuigkeiten stellte er vor:
Digitale Lehre – kurz und knapp
„In Anbetracht der umfangreichen Nutzung unserer ILIAS-Plattform für die digitale Lehre, hat sich der Schulungsbedarf für Dozentinnen und Dozenten rapide erhöht. Um diesem zu begegnen, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft digitale Lehre, neben den selbstverständlich weiterhin angebotenen Schulungsangeboten zu bestimmten Themenkomplexen, eine punktuelle bedarfsgerechte Schulungsmöglichkeit zum Umgang mit ILIAS und darüber hinaus zur Verfügung“. Gemeint sind damit die neuen, für die Mitglieder kostenlosen, Mikrofortbildungen. Die schon vorhandenen knapp 40 Themen werden laufend ergänzt bis die geplanten ca. 100 Kurzinfos fertig gestellt sind. Hier sehen Sie das „Büro“ dazu, in dem gelernt werden kann.
Opencast
Neu ist auch der „leistungsfähige Video-Streaming-Server Opencast, der eine professionelle Bereitstellung streambarer Videoinhalte ermöglicht. Die Performance geht dabei weit über das hinaus, was beispielsweise im Rahmen der einfachen Bereitstellung von Videos via Dateiuploads möglich ist. Wir hoffen, dass von dieser Möglichkeit intensiven Gebrauch gemacht wird, da die bisherigen doch oft sehr großen Videodateien den ILIAS-Webserver deutlich mehr belasten, als dies durch den neuen Streaming-Server der Fall sein wird.“ Eine Einführung und weiterführende Informationen zur Bedienung ist auf der Plattform natürlich ebenfalls vorgesehen.
H5P
Über zwei aktuelle H5P-Plugins lässt sich nunmehr auch auf unserer ILIAS-Plattform die freie Software nutzen und deren Ergebnisse dort abspeichern. Das ist sowohl in einem eigenständigen H5P-Objekt als auch über den ILIAS-Seiteneditor möglich. Die attraktiven interaktiven Aktivitäten stellen noch einmal eine besondere Herausforderung für unserer Autorinnen und Autoren dar, aber der Aufwand lohnt sich, wie an vielen Beispielen im Netz zu sehen ist.
Fazit
„Wir hoffen, dass wir Sie durch diese Funktions- und Serviceerweiterungen beim immerwährenden Bestreben, eine moderne, nachhaltige und anschließbare digitale Lehre anzubieten, unterstützen können.“ lautete dann auch das Fazit von Steffen Bug. Dem kann man nur zustimmen – viel Erfolg!
„Kann man gegen dieses Defizit in Zeiten der Pandemie und des Abstandhaltens gar nichts tun?“ fragte Anfang November ein geschätzter Dozentenkollege. Seine Idee, um etwas Abwechslung in den (Online-)Alltag zu bringen: eine digitale Weihnachtsfeier an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen.
Große Unsicherheit bei der Verwendung des Begriffs „Webinar“ beseitigt
Auch in der Jahreskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft Digitale Lehre war es ein Thema, das für große Verunsicherung gesorgt hatte: In verschiedenen Medien, Social-Media-Diskussionen und Internetforen wurde berichtet, der Begriff Webinar sei als eingetragene Marke geschützt und deshalb drohe bei der Verwendung für die eigenen Seminarangebote im Internet möglicherweise eine Abmahnung.
Tatsächlich ist der Begriff seit dem 02.07.2003 als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und zwar für Dienstleistungen wie „Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen“. Markeninhaber ist demnach Mark Keller aus Kuala Lumpur, Malaysia, und die Rechtsdurchsetzung beziehungsweise Vertretung liegt nach einigen Wechseln inzwischen bei der Kanzlei Legispro mit Sitz in Wiesbaden.
Nun die Entwarnung: Es gab gar keine Abmahnungen wegen der Marke „Webinar“, jedenfalls nicht vom Markeninhaber. Der Inhaber der DPMA-Marke „Webinar“ Marc Keller stellte auf Nachfrage von „Jun Rechtsanwälte – Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht“ klar, dass er keine Abmahnungen verschickt habe. Da „Jun Rechtsanwälte“ Zweifel an den Meldungen über angebliche Abmahnungen hatte, da keiner der Warnenden eine solche Abmahnung vorlegen konnte, wurde der Inhaber kontaktiert. Dieser räumt auch ein, dass er in der Benutzung des Begriffes für Online-Seminare keinen Markenverstoß sieht. Hier der volle Wortlaut:
Offizielle Stellungnahme von Mark Keller, Inhaber und Lizenzgeber der deutschen Marke WEBINAR®, vom 06.07.2020: WEBINAR® ist nicht gleich “Webinar“ Der Begriff “Webinar“ wird im alltäglichen Sprachgebrauch oft als Gattungsbegriff für Online-Seminare aller Art und für Dienste von verschiedenen Anbietern verwendet. Die seit dem Jahr 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene deutsche Marke “WEBINAR®“ ist eine Qualitätsbezeichnung für Online-Seminare sowie weitere Dienste und wird seit vielen Jahren zur Kennzeichnung von Veranstaltungen, Online-Seminaren und weiteren Projekten benutzt. Die Markenbezeichnung WEBINAR® ist keinesfalls gleichbedeutend mit dem Begriff “Webinar“ oder sonstigen begrifflichen Abwandlungen. Im Verkehr ist der Unterschied zwischen der Marke WEBINAR® und dem Begriff “Webinar“ regelmäßig an dem Markenhinweis durch die Beifügung des “®“-Symbols zu erkennen. Unseren Lizenznehmern und mir als Markeninhaber ist es besonders wichtig, dass dieser Unterschied zur Kenntnis genommen wird und allgemein bekannt ist. Mit der zunehmenden Bekanntheit geht es der Marke WEBINAR® ähnlich, wie den bekannten Marken Tempo® (Papiertaschentücher), PLEXIGLAS® (Acrylgläser), UHU® (Klebstoffe), tesa® (Klebefilme) und viele mehr. WEBINAR® ist seit vielen Jahren ein Markenprodukt, das für ganz bestimmte Dienste des Markeninhabers und dessen Lizenznehmern steht. Es handelt sich dabei insbesondere um Dienste im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wissen und Bildung durch Online-Seminare, welche bestimmten Qualitätsvorgaben entsprechen. Die Marke WEBINAR® steht für einen besonderen Qualitätsstandard von Produkten und Diensten des Markeninhabers oder dessen Lizenznehmern, an die hohe Anforderungen gestellt werden. Nutzer von Produkten und Diensten der Marke WEBINAR® sollen sich stets auf die hohe und gleichbleibende Qualität der mit WEBINAR® gekennzeichneten Produkte und Dienste verlassen können. Als Inhaber der Marke WEBINAR® suche ich das Miteinander, nicht das Gegeneinander. Es ist mir und meinen Lizenznehmern überaus wichtig, mit der Marke WEBINAR® friedlich, seriös und freundlich im Verkehr aufzutreten. Wir setzen daher in jedem Fall auf Aufklärung, nicht auf Abmahnung. Die Aufklärung und Veröffentlichung von Informationen über die Marke WEBINAR® in Lexika, Zeitschriften, Büchern, Blogs (z.B. Wikipedia, Duden und weitere) gehört seit vielen Jahren zu den wichtigsten Maßnahmen zur Markenpflege. Lassen Sie sich daher nicht von Gerüchten im Internet über etwaige kostenpflichtige Abmahnungen verunsichern, welche nicht von mir als Markeninhaber, meinen Unternehmungen, Lizenznehmern oder rechtlichen Vertretern veranlasst wurden oder werden. Sollten Sie dennoch eine Abmahnung im Zusammenhang mit “Webinar“ erhalten oder Ihnen ein Fall bekannt werden, in dem jemand abgemahnt wurde, so stammt eine solche Abmahnung nicht vom Markeninhaber oder dessen Umfeld, sondern offenbar aus zweifelhaften Quellen mit kriminellem Hintergrund. Wenn uns ein solcher Fall bekannt werden sollte, bei dem in unserem Namen Abmahnungen ausgesprochen werden, wodurch der Ruf der Marke WEBINAR® beeinträchtigt werden könnte, müssen und werden wir rechtlich dagegen vorgehen. Dies gilt auch für den Fall, wenn gezielt falsche Information über die Marke WEBINAR® oder den Inhaber der Marke im Internet verbreitet werden (z.B. unwahre Behauptungen über Abmahnungen, die tatsächlich nicht erfolgt sind). Schließlich ist mir und meinen Lizenznehmern der Ruf und das Image der Marke WEBINAR® ganz besonders wichtig, was auch weiterhin so bleiben soll. Dazu gehört natürlich auch, dass niemand Beeinträchtigungen oder rechtliche Folgen bei seinen Aktivitäten im Zusammenhang mit Online-Seminaren befürchten und erfahren muss, wie auch immer diese im bevorzugten Sprachgebrauch von jedem Einzelnen bezeichnet werden. Seien Sie also unbesorgt, wenn Sie den Begriff “Webinar“ oder diesen in abgewandelter Form weiterhin benutzen. Verwenden Sie jedoch die Markenbezeichnung WEBINAR® (entsprechend gekennzeichnet durch das“®“-Symbol) bitte nur dann, wenn Sie für diese Verwendungsform eine Markenlizenz besitzen.
Kuala Lumpur, 06.07.2020 gez. Mark Keller
Wer dennoch unsicher ist, ob er den Begriff „Webinar“ verwenden darf, dem sei folgender Artikel von Rechtsanwalt Alexander Goldberg auf e-recht24.de zur Lektüre empfohlen:
In den letzten Wochen wurden die Lehrenden und auch die Technik vor ganz neue Herausforderungen gestellt. Die Zahl der angemeldeten Nutzer unserer Lernplattform ist rasant gestiegen und deren Zugriffe darauf noch viel mehr. Das System hatte zu Beginn damit stark zu kämpfen. Inzwischen hat sich dies dank neuer Technik sehr verbessert. Die BAG hat investiert und einen neuen Server angeschafft. Unser Provider hat den erfolgreichen Umzug am 30.4. durchgeführt und ihn gleich mit dem Update auf ILIAS 5.4 verbunden. Jetzt sind wir für die (nahe) Zukunft gerüstet!
ILIAS 5.4 bietet einige neue Objekte, die hier im Überblick vorgestellt werden. Für deren Einsatz gibt es – ähnlich wie im Beitrag über die Coronavirustauglichen Objekte – wieder Kurzanleitungen, die ebenfalls gern weiter gegeben werden können.
Die Inhaltseite ist ein einfach zu gestaltendes neues Objekt, das zur Einführung eines Themas dienen und neben Texten Downloadlisten, Videos , Verlinkungen u.ä. enthalten kann. Es ist damit für Flipped-Classroom-Modelle bestens geeignet.
Auch die Lernsequenz ist neu und schließt gleich an die Inhaltsseite an. Wenn eine Reihe von Lernschritten erforderlich sind, lassen sich sowohl Inhaltsseiten als auch andere ILIAS-Objekte, wie zum ein Test oder eine Umfrage, hintereinander in einer Sequenz zusammenfassen. Die Lernenden erhalten damit eine Empfehlung für die Reihenfolge an die Hand.
ILIAS 5.4 ist moderner geworden! Als dritte „große“ Neuerung kommt ILIAS nun mit einer Kacheloptik als Navigation daher. Ohne großen Aufwand lässt sich der Aufruf von Kursen, Gruppen, Kategorien und Ordnern optisch schöner gestalten. Auch einige Objekte unterstützen die Kacheln.
Neben den neuen Objekten gibt es auch bei bewährten „alten“ Objekten Neuerungen, hier insb. zu Übungen und Tests. Die grundlegenden Funktionen sind natürlich unverändert, aber es lohnt sich, die Verbesserungen zu entdecken. Mir hat bei den Übungen die neue Erinnerungsfunktion gut gefallen und einen Key-Feature-Test kann ich mir gerade in der fallbasierten Lehre in der Verwaltung sehr gut vorstellen. Neugierig? Dann schauen Sie sich die Updates an:
Des Weiteren unterstützt die neue Version generell eine lebendigere, modernere Gestaltung. Dazu hier noch einmal ein kleiner Einblick in Timelines und den Seiten-Editor.
Weitere Neuerungen werden im ILIAS-Blog besprochen. Wer noch mehr zu ILIAS-Funktionen allgemeine wissen möchte, kann sich in den ofiziellen Bedienungsanleitungen sowie bei unseren ILIAS-Infos schlau machen. Da kann dann eigentlich nichts mehr schief gehen. Viel Spaß damit!