Toolbox Barrierefreiheit

Im Juni 2023 veröffentlichte der ILIAS-Verein in seinem ILIAS-Blog einen Artikel mit dem Hinweis auf die neue „Toolbox Barrierefreiheit„. Die Toolbox fasst alle Erkenntnisse der Community zu diesem Thema zusammen, und zwar nicht nur zur Barrierefreiheit von ILIAS, sondern auch zu den möglichen selbsterstellten Inhalten. Sie bildet damit eine solide Grundlage für alle, die dies Thema interessiert.

Neben allgemeinen Informationen zu den Grundlagen digitaler Barrierefreiheit, gesetzlichen Verpflichtungen und assistiven Technologien gibt es in der Toolbox Bereiche speziell für Autoren, Dozentinnen und das E-Learning-Team. Ein umfangreiches Quellenverzeichnis wird ebenfalls „mitgeliefert“.

Hinweis: Die Weiternutzung der Toolbox als OER ist ausdrücklich erlaubt: Das Werk und dessen Teile sind – sofern nicht anders angegeben – lizenziert unter CC BY-SA 4.0. (Nennung gemäß TULLU-Regel bitte wie folgt: „Toolbox »Digitale Barrierefreiheit«, Wolfgang Schmidt-Sielex, Alexandra Tödt, Kendra Grotz, Lizenz: CC BY-SA 4.0.“)

ILIAS-DocuWorld wird nicht mehr betrieben

Die allseits beliebte DocuWorld mit den Bedienungsanleitungen für Benutzer, Autoren, Lehrende und Administratoren wurde leider eingestellt, wie auf dieser Seite des ILIAS-Vereins zu lesen ist. Viele werden den Service der Fa. Qualitus kennen.

Der ILIAS-Verein hat aber in den letzten beiden Jahren die ILIAS-Hilfe immer mehr erweitert und stellt diese inzwischen auch als Lernmodul auf der o.g. Seite zur Verfügung. Diese Lernmodule gibt es für folgende ILIAS-Versionen:

Screenshot der Bedienungsanleitung zu ILIAS 6
Screenshot der Bedienungsanleitung zu ILIAS 7

Beide Lernmodule stehen unter der Creative Commons BY-SA-Lizenz, d.h. Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

Blended Learning an der FHR NRW

Mit dem Titel „Die Zukunft gestalten – Blended Learning an der FHR NRW“ endeten am 21. Oktober die Fortbildungstage 2022 an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen und damit eine thematisch breit gefächerte 2-tägige Veranstaltung rund um die Themenbereiche Didaktik, Digitale Lehre, ILIAS, Resilienz und Videoproduktion.

„Blended Learning an der FHR NRW“ weiterlesen

Digitales Wunderland

Auch Santa Clause macht Home Office!

Mit „Sehnsucht nach dem Sozialen“ überschrieb die FAZ vor einiger Zeit einen Artikel, in dem es um die Auswertung der Erfahrungen der deutschen Hochschulen mit der bisherigen digitalen oder hybriden Lehre ging (https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/online-lehre-hochschulen-ziehen-bilanz-des-digitalsemesters-17021463.html). Demnach liege das eigentliche Defizit gar nicht bei der Digitalisierung der Lehre, sondern im Sozialen.

„Kann man gegen dieses Defizit in Zeiten der Pandemie und des Abstandhaltens gar nichts tun?“ fragte Anfang November ein geschätzter Dozentenkollege. Seine Idee, um etwas Abwechslung in den (Online-)Alltag zu bringen: eine digitale Weihnachtsfeier an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen.

„Digitales Wunderland“ weiterlesen

Begriff „Webinar“ darf allgemein verwendet werden

Große Unsicherheit bei der Verwendung des Begriffs „Webinar“ beseitigt

Auch in der Jahreskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft Digitale Lehre war es ein Thema, das für große Verunsicherung gesorgt hatte: In verschiedenen Medien, Social-Media-Diskussionen und Internetforen wurde berichtet, der Begriff Webinar sei als eingetragene Marke geschützt und deshalb drohe bei der Verwendung für die eigenen Seminarangebote im Internet möglicherweise eine Abmahnung.

Tatsächlich ist der Begriff seit dem 02.07.2003 als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und zwar für Dienstleistungen wie „Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen“. Markeninhaber ist demnach Mark Keller aus Kuala Lumpur, Malaysia, und die Rechtsdurchsetzung beziehungsweise Vertretung liegt nach einigen Wechseln inzwischen bei der Kanzlei Legispro mit Sitz in Wiesbaden.

Nun die Entwarnung: Es gab gar keine Abmahnungen wegen der Marke „Webinar“, jedenfalls nicht vom Markeninhaber. Der Inhaber der DPMA-Marke „Webinar“ Marc Keller stellte auf Nachfrage von „Jun Rechtsanwälte – Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht“ klar, dass er keine Abmahnungen verschickt habe. Da „Jun Rechtsanwälte“ Zweifel an den Meldungen über angebliche Abmahnungen hatte, da keiner der Warnenden eine solche Abmahnung vorlegen konnte, wurde der Inhaber kontaktiert. Dieser räumt auch ein, dass er in der Benutzung des Begriffes für Online-Seminare keinen Markenverstoß sieht. Hier der volle Wortlaut:

Offizielle Stellungnahme von Mark Keller, Inhaber und Lizenzgeber der deutschen Marke WEBINAR®, vom 06.07.2020:
WEBINAR® ist nicht gleich “Webinar“
Der Begriff “Webinar“ wird im alltäglichen Sprachgebrauch oft als Gattungsbegriff für Online-Seminare aller Art und für Dienste von verschiedenen Anbietern verwendet. Die seit dem Jahr 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene deutsche Marke “WEBINAR®“ ist eine Qualitätsbezeichnung für Online-Seminare sowie weitere Dienste und wird seit vielen Jahren zur Kennzeichnung von Veranstaltungen, Online-Seminaren und weiteren Projekten benutzt.
Die Markenbezeichnung WEBINAR® ist keinesfalls gleichbedeutend mit dem Begriff “Webinar“ oder sonstigen begrifflichen Abwandlungen.
Im Verkehr ist der Unterschied zwischen der Marke WEBINAR® und dem Begriff “Webinar“ regelmäßig an dem Markenhinweis durch die Beifügung des “®“-Symbols zu erkennen. Unseren Lizenznehmern und mir als
Markeninhaber ist es besonders wichtig, dass dieser Unterschied zur Kenntnis genommen wird und allgemein bekannt ist.
Mit der zunehmenden Bekanntheit geht es der Marke WEBINAR® ähnlich, wie den bekannten Marken Tempo® (Papiertaschentücher), PLEXIGLAS® (Acrylgläser), UHU® (Klebstoffe), tesa® (Klebefilme) und viele mehr.
WEBINAR® ist seit vielen Jahren ein Markenprodukt, das für ganz bestimmte Dienste des Markeninhabers und dessen Lizenznehmern steht. Es handelt sich dabei insbesondere um Dienste im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wissen und Bildung durch Online-Seminare, welche bestimmten Qualitätsvorgaben entsprechen. Die Marke WEBINAR® steht für einen besonderen Qualitätsstandard von Produkten und Diensten des Markeninhabers oder dessen Lizenznehmern, an die hohe Anforderungen gestellt werden. Nutzer von Produkten und Diensten der Marke
WEBINAR® sollen sich stets auf die hohe und gleichbleibende Qualität der mit WEBINAR® gekennzeichneten Produkte und Dienste verlassen können.
Als Inhaber der Marke WEBINAR® suche ich das Miteinander, nicht das Gegeneinander. Es ist mir und meinen Lizenznehmern überaus wichtig, mit der Marke WEBINAR® friedlich, seriös und freundlich im Verkehr aufzutreten. Wir setzen daher in jedem Fall auf Aufklärung, nicht auf Abmahnung. Die Aufklärung und Veröffentlichung von Informationen über die Marke WEBINAR® in Lexika, Zeitschriften, Büchern, Blogs (z.B. Wikipedia, Duden und weitere) gehört seit vielen Jahren zu den wichtigsten Maßnahmen zur Markenpflege.
Lassen Sie sich daher nicht von Gerüchten im Internet über etwaige kostenpflichtige Abmahnungen verunsichern, welche nicht von mir als Markeninhaber, meinen Unternehmungen, Lizenznehmern oder rechtlichen Vertretern veranlasst wurden oder werden.
Sollten Sie dennoch eine Abmahnung im Zusammenhang mit “Webinar“ erhalten oder Ihnen ein Fall bekannt werden,
in dem jemand abgemahnt wurde, so stammt eine solche Abmahnung nicht vom Markeninhaber oder dessen Umfeld, sondern offenbar aus zweifelhaften Quellen mit kriminellem Hintergrund. Wenn uns ein solcher Fall bekannt werden sollte, bei dem in unserem Namen Abmahnungen ausgesprochen werden, wodurch der Ruf der Marke WEBINAR®
beeinträchtigt werden könnte, müssen und werden wir rechtlich dagegen vorgehen. Dies gilt auch für den Fall, wenn gezielt falsche Information über die Marke WEBINAR® oder den Inhaber der Marke im Internet verbreitet werden (z.B. unwahre Behauptungen über Abmahnungen, die tatsächlich nicht erfolgt sind). Schließlich ist mir und meinen
Lizenznehmern der Ruf und das Image der Marke WEBINAR® ganz besonders wichtig, was auch weiterhin so bleiben soll. Dazu gehört natürlich auch, dass niemand Beeinträchtigungen oder rechtliche Folgen bei seinen Aktivitäten im Zusammenhang mit Online-Seminaren befürchten und erfahren muss, wie auch immer diese im
bevorzugten Sprachgebrauch von jedem Einzelnen bezeichnet werden.
Seien Sie also unbesorgt, wenn Sie den Begriff “Webinar“ oder diesen in abgewandelter Form weiterhin benutzen.
Verwenden Sie jedoch die Markenbezeichnung WEBINAR® (entsprechend gekennzeichnet durch das“®“-Symbol) bitte nur dann, wenn Sie für diese Verwendungsform eine Markenlizenz besitzen.

Kuala Lumpur, 06.07.2020
gez. Mark Keller


Wer dennoch unsicher ist, ob er den Begriff „Webinar“ verwenden darf, dem sei folgender Artikel von Rechtsanwalt Alexander Goldberg auf e-recht24.de zur Lektüre empfohlen:

Ist die Bezeichnung „Webinar“ wirklich als Marke geschützt und kann abgemahnt werden?

Ilias- wertvoller digitaler Helfer auch im Studienfach Sport

In einem Gastbeitrag beschreibt Bernfried (Bernie) Brandl von der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) wie ihn die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Lernmanagementsystems Ilias über den bloßen Dokumentenupload hinaus bei der Umsetzung eines modernen Lehr- Lernszenarios im Studienfach Sport unterstützen.

12.03.2020
Wir bekommen die Weisung bis einschließlich Montag alle Sportlehrveranstaltungen und das Einsatztraining auszusetzen.

16.03.2020
Am Montag wird bekanntgegeben, dass bis nach den hessischen Osterferien – der Lage entsprechend – keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Wie das Wissen das die Studierenden laut Curriculum erhalten müssen jetzt ohne Präsenz weitergegeben werden soll ist mir in diesem Augenblick nicht sofort klar.

Bei laufenden Präsenzveranstaltungen wird durchaus auf digitalem Weg kommuniziert. Die Kommunikationswerkzeuge auf den Handys sind schon so alltäglich, dass sie gar nicht weiter auffallen bzw. besonders hervorgehoben werden müssen. Theoretische Inhalte wurden vorab verschickt um anschließend während der Präsenzveranstaltungen daran anknüpfen zu können.

Woche 1 – Heute
Die ersten Tage waren geprägt von der Krise und der gänzlich neuen Situation für das soziale Miteinander. Nachdem die Krise im eigenen Leben zur Gewohnheit geworden war, begann ich mich intensiv mit dem Unterricht auseinanderzusetzen. Einsatztraining und Sport sind geprägt von engem Miteinander. Theoretische Inhalte werden regelmäßig während der Präsenzlehrveranstaltungen vermittelt.

Die erste Idee wie es weitergehen könnte, kam dann per E-Mail und den Hinweis auf das Lernmanagementsystem Illias. Ein LMS das in Lage ist Lernende und Lehrende auf digitaler Ebene zusammenzubringen, das erprobt und bei weitem nicht neu war. Allerdings lag meine bisherige Vorgehensweise auf anderer Ebene und nicht unbedingt bewusst unter dem Stichwort „Digitale Lehre“.

Der Phantasie sind durch die vielfältigen digitalen Werkzeuge, oder Objekte, wie es in ILIAS heißt, keine Grenzen gesetzt. Gemeinsamer Zugriff auf Lernmaterial ist möglich, beide Seiten können miteinander kommunizieren und sich austauschen. Lehrende können Übungen kreieren und den Lernenden zur Verfügung stellen. Sie können Bearbeitungsfristen setzten, und das bis auf die Minute genau. Test und Arbeiten werden genauso geschrieben und überprüft.

Aber sind das zugleich auch Werkzeuge mit denen in den Studienfächern Sport und Einsatztraining mit hohem Nutzen für Lehrende und Studierende gearbeitet werden kann? Meine Überlegungen dazu waren mit einem Perspektivwechsel verbunden:

  • Welche Anleitungen möchte ich als Studierender unter diesen Umständen von meinem Dozenten für die Studienfächer Sport und Einsatztraining erhalten?
  • Welches Wissen kann ich als Dozent aus dem Curriculum digital so aufbereiten das das Lernmanagementsystem der HfPV die ideale Plattform wird und ein nachhaltiger Mehrwert entsteht?
  • Und zum Schluss die kritische Frage an mich selber: Kann ich das auch selber anbieten?

Ich möchte an dieser Stelle hervorheben: Es geht!

Und durch den freundlichen, kompetenten und geduldigen Support unserer Ilias-Administration konnte ich sehr schnell die eine oder andere Klippe umschiffen. Hierdurch habe ich für mich eine Form gefunden wie ich jeweils zwei Kurse im Einsatztraining und Sport weiter unterrichte.

Ich habe für mich entschieden, dass es motivierend ist, wenn mich meine Studenten sehen und wenn ich sie sehen kann. Also war meine Lösung die Zuhilfenahme der Videotechnik. Ich habe kleine Kurzvideos gedreht und in ihnen Aufgaben formuliert. Diese Aufgaben werden wieder über einen Videokurzfilm von den Studenten gelöst und eingereicht. Mir reichen in der Regel zwischen 20 und 30 Sekunden Videomaterial von den Studierenden mit einer adäquaten Lösung. Jeder einzelne Film wird von mir angeschaut und der Studierende bekommt eine individuelle Betreuung in Form einer kurzen Bemerkung, dem sog. Feedback, zurück.

Die Lehrveranstaltungen finden dadurch wie gehabt im Wochenrythmus statt, ermöglichen den Studierenden jedoch flexibel ihre über das Übungstool herangetragenen Aufgaben zu erledigen.

Warum habe ich mich für diese Art der Online-Lehrveranstaltung entschieden:

Ich wollte vermeiden einen Pool von theoretischen Inhalt zu erstellen. Die gibt es wahrlich schon genug. Die persönliche Anleitung in den Kurzvideos stellen daher für meine Studierenden eine willkommene Abwechslung zu der Flut an online übermittelten Informationen und Lehrmaterialien dar. Und letztlich spricht ein Video sehr viel, was sie als Lernende aus der Lehrveranstaltungen kennen, emotional an. Somit vermitteln die selbstgedrehten Videos auch irgendwie ein Miteinander – eben nur nicht live.

Ich stelle für mich bereits nach kurzer Zeit fest, dass ich die wenige Zeit die ich mit den Studierenden habe – dies sind im Schnitt 40 LVS in einem dritten Semester – in Teilen auf die digitale Lehre umlegen kann. Und für die Zukunft zeigt es mir, dass ich 40 Stunden Präsenzlehrveranstaltung mit Hilfe der digitalen Lehre noch effektiver gestalten kann. Vielleicht in allernächster Zeit sogar dadurch, dass aus 40 Präsenz-LVS und digitaler Lehre eine gute Mischung erreicht werden kann. In der Präsenzveranstaltung, egal ob in der Sporthalle, auf der Laufbahn, dem Sportplatz etc. könnte ich mich so zukünftig noch besser von Grundlagen entlasten, die die Studierenden sich durch meine digitalen Anleitungen selber aneignen.

Anders ausgedrückt: Der Raum zum Üben vergrößert sich!

Für meine Lehrveranstaltungen habe ich mittlerweile mehrere Kurzvideos mit Anleitungen gedreht und möchte an dieser Stelle einen Einblick in mein Erstlingswerk und die Umsetzung im Objekt Übung geben.

Es geht um Bewegungserfahrung und folglich um motorische Kompetenz. Es geht aber auch um die Botschaft, ihr seid nicht allein gelassen. Ihr werdet angeleitet und und wenn ihr mitmacht werdet ihr auf diesem Weg besser und seid vorbereitet, auch im Hinblick auf Leistungsabnahmen und Prüfungen. Persönlich ist das im Moment ein sehr hoher Aufwand. Wie zu Beginn meiner Tätigkeit an der HfPV in der jede Minute vorbereitet werden musste, erobere ich jetzt das Feld der digitalen Lehre für mich. Manchmal bis nach Mitternacht.

Schlank produzieren – das Handy als leistungsstarke Produktionseinheit

Während das Smartphone in den klassischen Präsenzlehrveranstaltungen bisher eher unerwünscht scheint, könnte das Potential dieser leistungsstarken Geräte für Lehrkräfte aktuell eine willkommene Alternative darstellen.

Warum also nicht das eigene Handy oder das Handy der Studierenden als allseits einsetzbares Produktionsstudio in der derzeitigen Onlinephase nutzen? Hier sollen in Kurzform zumindest zwei Einsatzmöglichkeiten dargestellt werden:

Es muss ja nicht gleich das Handy(kurz)referat sein, auch wenn es in dieser Woche bereits Einzug bei einigen Lehrkräften der ILIAS Community des öffentlichen Diensts als alternative Lehrveranstaltungsform gefunden hat. Nachdenkenswert ist es aber in jedem Fall für all die Lehrkräfte, die offen und bereit dafür sind, es in den Studiengruppen positiv zu kommunizieren. Bevor diese besondere Form der Lehrveranstaltung allerdings tatsächlich umgesetzt wird, sollte die Zustimmung der Hochschul-/Akademieleitung bzw. der verantwortlichen Gremien vorliegen.

Was ist zu tun? Kurzreferate zu einem bestimmten Thema zu vergeben gehört zur üblichen Praxis einer klassischen Lehrveranstaltung. Ebenso das Präsentationsmedium Power Point. Abgestimmt auf die Präsentation wird der aufgezeichnete Vortrag anschließend als MP4 Datei im ILIAS-Onlinekurs bzw. Mediacast hochgeladen. Je nach Vorgehensweise ergeben sich hieraus weitere didaktische Ansätze, wie bspw. das Peer-Feedback, das versierten Nutzern aus dem Objekt Übung bekannt ist.

Eine weitere Möglichkeit, die Wirkung des Bewegtbilds zu nutzen sind Videopodcasts  als Unterform der E-Lecture.

Ein Videopodcast ist gekennzeichnet durch niedrigen Aufwand – kurze Produktionszeit – Einblendung des Sprechers / der Lehrkraft und ermöglicht eine Vielzahl an Szenarien, von denen wir hier einige vorstellen:

  • Ansprache der Studierenden,
  • persönliche Informationsübermittlung
  • Arbeitsauftrag formulieren
  • Ablauf einer bestimmten Vorgehensweise erläutern
  • selbst kurze spezielle/inhaltlich ausgerichtete Themenschwerpunkte des Studienfachs sind möglich.

Den Möglichkeiten sind tatsächlich wieder mal (fast) keine Grenzen gesetzt und mit ein wenig Kreativität lassen sich hier sicher noch viele weitere Szenarien finden. In jedem Fall dürfte es für Studierenden eine willkommene Abwechslung zu der Flut an online übermittelten Informationen und Lehrmaterialien sein.  

Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang die kognitive, motivationale und emotionale Wirkung selbst eines Videopodcasts. Mimik und Gestik, aber auch die Stimme, die zu hören ist, schlichtweg alles was Lernende aus der Lehrveranstaltungen kennen, spricht sie emotional an.
Stoppen, Zurückspringen im Video, Noch-einmal-Anschauen, das eigene Lerntempo bestimmen, sind weitere motivationssteigernde Argumente für den Einsatz von Videos. 

Probieren sie es aus und denken Sie Lehre neu – auch über Covid2019 hinaus – es lohnt sich.

Lösungen für die Online-Lehre


Selbst versierte ILIAS-Nutzer kennen nicht automatisch die Quiz App IQ-Duell. Daher möchten wir in der aktuellen Situation noch einmal darauf aufmerksam machen und das didaktische Potential der App herausstellen.

Dabei steht IQ nicht wie zu vermuten wäre für Intelligenzquotient, sondern bedeutet ILIAS QUIZ. Ein eigenes Quiz für IQ-DUELL® zu erstellen, ist dabei genauso einfach, wie ein Glossar in ILIAS zu erstellen. Und genau darauf baut IQ-Duell auf. Eine Frage wird als Glossarbegriff und die Antworten als Definition erfasst. Erforderlich sind für eine Frage vier Antworten, die in einer eigenen Zeile stehen; die richtige Antwort immer in der ersten.

Vielleicht haben Sie bereits das didaktische Potential der App und des Glossars erkannt. Lassen Sie von den Studierenden die Fragen doch einfach selbst erstellen. Erforderlich sind mindestens 54 Fragen. Es dürfen aber auch mehr sein.

Bilden Sie thematische Teams oder überlassen Sie der Studiengruppe diesen Prozess. Ilias bietet genau die passenden Werkzeuge dazu.

Stellen Sie ein studentisches Expertenteam zur Qualitätssicherung zusammen. Keiner kennt die Stärken und Schwächen der Studierenden so gut wie die eigene Lehrkraft.

Ihre Ideen …

Egal ob zu einem bestimmten Thema oder zur Klausurvorbereitung. Hier gibt es einfach keine Denkverbote und damit eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, die nicht nur Spaß machen, sondern von den Studierenden zugleich einen Perspektivwechsel in die Rolle der Lehrkraft bedeuten. Und dieser Perspektivwechsel ist gar nicht so einfach, wie es klingt. Lehrkräfte, die bereits ein Quiz-Duell erstellt haben, wissen wovon die Rede ist. 4 passende, qualifizierte Antworten zu jeder der 54 Fragen spricht für sich selbst.
IQ-Duell ist also weit mehr als eine reine Spaß App, denn im Mittelpunkt steht die didaktische Konzeption der jeweiligen Fragen und Antworten sowie deren sinnvolle Einbettung in das jeweilige Lehr-/Lernszenario. Der didaktische Sinn liegt natürlich in der Wiederholung von Faktenwissen. Dies geschieht – verpackt in die App – spielerisch und in motivierender Lernkonkurrenz zu den Mitspielern. Im besten Sinne von Gamifikation bietet die App neben einem Punktesystem je gespielter Runde eine Spiele-Statistik, in der jeder Spieler seine persönliche Erfolgsbilanz einsehen kann und angespornt wird, sich zu verbessern. Eine Rangliste (je ILIAS-Server und weltweit) ist ebenfalls an Bord.
Nutzen Sie die aktuelle Phase, Lehre neu zu denken – es lohnt sich, auch über Covid 2019 hinaus.

Hier gehts zu den detaillierte Informationen  zur Quizerstellung: 

Wer sich vorab per Tutorial informieren möchte ist hier richtig: Wie man in ILIAS ein Quiz für IQ-DUELL erstellt

Einsatzmöglichkeiten des Lernmanagementsystems ILIAS

Unter diesem Titel veranstalte ich am 18. Februar 2019 um 15.00 Uhr ein Webinar für alle, die folgende Fragen interessieren:

  • Welche administrativen Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn man ILIAS nutzen möchte?
  • Wie hoch ist der Aufwand für die Einrichtung und Betreuung von Anwender*innen?
  • Was kann man alles mit ILIAS machen?

Damit wende ich mich sowohl an Hochschulleitungen, die vor der Entscheidung stehen, ein Lernmanagementsystem einzusetzen, als auch an Lehrende, deren Hochschule bereits ILIAS nutzt, selbst aber bisher kaum oder wenig mit der Lernplattform gearbeitet haben.

In rund 90 Minuten erhält jeder einen kompakten Überblick über die Einsatzmöglichkeiten von ILIAS.

Teilnehmen kann jeder, der einen internetfähigen PC und ein Headset besitzt. Einfach zum Webinarbeginn im Browser (bevorzugt Chrome) folgenden Link aufrufen:

https://yulinc.netucate.net/live/hoeddigital001/ilias